Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.07.2002

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 170/01   

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https://dejure.org/2003,23156
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 170/01 (https://dejure.org/2003,23156)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.07.2003 - L 6 U 170/01 (https://dejure.org/2003,23156)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - L 6 U 170/01 (https://dejure.org/2003,23156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 551 Abs. 1 RVO; § 581 Abs. 1 RVO
    Weitergewährung von Verletztenrente wegen der Folgen der anerkannten Berufskrankheit Nr. 1303 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV); Beschäftigung als Modellbauer in einer Kunststoff verarbeitenden Firma; Umgang mit Lösemitteln (Benzylperoxid, Butanonperoxid), ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergewährung von Verletztenrente wegen der Folgen der anerkannten Berufskrankheit Nr. 1303 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV); Beschäftigung als Modellbauer in einer Kunststoff verarbeitenden Firma; Umgang mit Lösemitteln (Benzylperoxid, Butanonperoxid), ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 170/01
    Diese sind - ebenso wie die ärztlichen Einschätzungen - im Einzelfall zwar nicht bindend (BSGE 4, 147; 6, 267), aber geeignet, als Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der Praxis zu dienen (BSG Urteil vom 26. November 1987, Az: 2 RU 22/87 in SozR 2200 § 581 RVO Nr. 27).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 170/01
    Diese sind - ebenso wie die ärztlichen Einschätzungen - im Einzelfall zwar nicht bindend (BSGE 4, 147; 6, 267), aber geeignet, als Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der Praxis zu dienen (BSG Urteil vom 26. November 1987, Az: 2 RU 22/87 in SozR 2200 § 581 RVO Nr. 27).
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 170/01
    Diese sind - ebenso wie die ärztlichen Einschätzungen - im Einzelfall zwar nicht bindend (BSGE 4, 147; 6, 267), aber geeignet, als Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der Praxis zu dienen (BSG Urteil vom 26. November 1987, Az: 2 RU 22/87 in SozR 2200 § 581 RVO Nr. 27).
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 13/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Verletztenrente - Vorliegen einer Minderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 170/01
    Angesichts der fehlenden Funktionseinbußen auf pulmonalem Gebiet brauchte der Senat sich nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine asbestosebedingte Funktionseinbuße von unter 20 vH medizinisch überhaupt feststellbar ist (BSG Urteil vom 10. März 1994, Az 2 RU 13/93 sowie Schönberger/Mehrtens/Valentin a.a.O. S. 1098).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - I-6 U 170/01   

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https://dejure.org/2002,26042
OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - I-6 U 170/01 (https://dejure.org/2002,26042)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2002 - I-6 U 170/01 (https://dejure.org/2002,26042)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - I-6 U 170/01 (https://dejure.org/2002,26042)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 170/01
    Selbst wenn sie behauptet, ein Börsengang gehöre nicht mehr zu ihrer Strategie, ist damit nicht auszuschließen, dass sie das Vorhaben bei geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder aufgreifen könnte (vgl. BGHZ 83, 122, 142).

    Angesichts dieser Bedeutung hält die Klägerin zu 2. die Grundsätze der "Holzmüller-Entscheidung" des Bundesgerichtshofes (BGHZ 83, 122 ff.) für einschlägig.

    Die an sich auf das Vermögen der Muttergesellschaft beschränkten Aktionärsrechte setzten sich gleichsam an dem in die Tochtergesellschaft verlagerten Vermögen fort (vgl. BGHZ 83, 122, 138 ff.).

    Die Fragen, ob es darüber hinaus eine "konzernspezifische Binnenordnung" gebe und wie zu entscheiden sei, wenn die Hauptversammlung der Ausgliederung vorher oder nachträglich mit satzungsändernder Mehrheit zugestimmt habe, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGHZ 83, 122, 138, 140).

    Die mit den Feststellungsanträgen verbundenen sachlichen Rechtsfragen sind für die hier vorliegende Fallgestaltung durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. Februar 1982 (BGHZ 83, 122 ff.) hinreichend geklärt.

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

    Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 170/01
    Aus dem Zusammenhang mit den entsprechenden Regelungen über das fehlende und das nicht ordnungsgemäße Angebot, die auch Fälle von Beeinträchtigungen der Informationsrechte beträfen, folge jedoch, dass auch die Rüge der Verletzung solcher Rechte in das Spruchverfahren zu verweisen sei (vgl. BGH ZIP 2001, 199, 200 f.; BGH WM 2001, 467 ff.).

    Die zu Abfindungsregelungen aus Anlass anderer aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen entwickelte Rechtsprechung, wonach den Aktionären eine Beurteilung der Angemessenheit der Abfindung durch entsprechende Informationen ermöglicht werden müsse und Verstöße zur Anfechtbarkeit des Zustimmungsbeschlusses führten, hat der Bundesgerichtshof für den Fall der §§ 210, 212 UmwG im Hinblick auf deren Neufassung ausdrücklich aufgegeben (vgl. BGH ZIP 2001, 199, 202; BGH WM 2001, 467, 469).

    Ohne letztere Frage abschließend zu beantworten, hat er jedenfalls die Möglichkeit einer Anfechtungsklage u. a. mit der Begründung, diese stehe in Widerspruch zu den Zielen der §§ 210, 212 UmwG, verworfen (vgl. BGH ZIP 2001, 199, 202; BGH WM 2001, 467, 469).

    Den Zweck des Gesetzes hat er dabei ausdrücklich auch in der Vermeidung finanzieller Schäden der Gesellschaft durch zügige Durchführung der beschlossenen Strukturmaßnahmen gesehen (vgl. BGH ZIP 2001, 199, 200; BGH WM 2001, 467).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 368/98

    Ausschluß von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 170/01
    Aus dem Zusammenhang mit den entsprechenden Regelungen über das fehlende und das nicht ordnungsgemäße Angebot, die auch Fälle von Beeinträchtigungen der Informationsrechte beträfen, folge jedoch, dass auch die Rüge der Verletzung solcher Rechte in das Spruchverfahren zu verweisen sei (vgl. BGH ZIP 2001, 199, 200 f.; BGH WM 2001, 467 ff.).

    Die zu Abfindungsregelungen aus Anlass anderer aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen entwickelte Rechtsprechung, wonach den Aktionären eine Beurteilung der Angemessenheit der Abfindung durch entsprechende Informationen ermöglicht werden müsse und Verstöße zur Anfechtbarkeit des Zustimmungsbeschlusses führten, hat der Bundesgerichtshof für den Fall der §§ 210, 212 UmwG im Hinblick auf deren Neufassung ausdrücklich aufgegeben (vgl. BGH ZIP 2001, 199, 202; BGH WM 2001, 467, 469).

    Ohne letztere Frage abschließend zu beantworten, hat er jedenfalls die Möglichkeit einer Anfechtungsklage u. a. mit der Begründung, diese stehe in Widerspruch zu den Zielen der §§ 210, 212 UmwG, verworfen (vgl. BGH ZIP 2001, 199, 202; BGH WM 2001, 467, 469).

    Den Zweck des Gesetzes hat er dabei ausdrücklich auch in der Vermeidung finanzieller Schäden der Gesellschaft durch zügige Durchführung der beschlossenen Strukturmaßnahmen gesehen (vgl. BGH ZIP 2001, 199, 200; BGH WM 2001, 467).

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 170/01
    Dabei ist darauf abzustellen, ob ein objektiv urteilender Aktionär, der Kenntnis von allen für die Beurteilung maßgebenden Umständen gehabt hätte, angesichts der Informationsverweigerung in gleicher Weise abgestimmt hätte (vgl. BGHZ 107, 296, 307; BGHZ 119, 1, 18 f.; Semler in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, Aktiengesellschaft, 2. Aufl., § 41 Rdnr. 32).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 170/01
    Dabei ist darauf abzustellen, ob ein objektiv urteilender Aktionär, der Kenntnis von allen für die Beurteilung maßgebenden Umständen gehabt hätte, angesichts der Informationsverweigerung in gleicher Weise abgestimmt hätte (vgl. BGHZ 107, 296, 307; BGHZ 119, 1, 18 f.; Semler in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, Aktiengesellschaft, 2. Aufl., § 41 Rdnr. 32).
  • OLG München, 14.06.1991 - 23 U 4638/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 170/01
    Ihr steht es frei, auch eine "pflichtvergessene" Verwaltung zu entlasten, ohne dass dies zur Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses führt, denn ein Aktionär darf den übrigen Aktionären nicht über die Anfechtungsklage seine abweichende Meinung zur Entlastung aufzwingen (vgl. OLG München WM 1991, 1843, 1851; OLG Düsseldorf - Senat - AG 1996, 273, 274; KG AG 2001, 186, 187; Mülbert in Großkommentar AktG, 4. Aufl., § 120 AktG Rdnrn. 75 f.).
  • BGH, 14.11.1988 - II ZR 82/88

    Heilung eines nichtigen Hauptversammlungsbeschlusses; Verlängerung der Frist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 170/01
    Die Anfechtungsfrist (§§ 246 Abs. 1 AktG) ist eingehalten, weil der letzte Tag der Monatsfrist (24. Juni 2000) auf einen Samstag fiel und die Klage am nächsten Werktag (26. Juni 2000) eingereicht (§ 193 BGB; vgl. Hüffer, 4. Aufl., § 246 AktG Rdnr. 22) und nach unverzüglicher Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses "demnächst" zugestellt wurde (§ 270 Abs. 3 ZPO; vgl. BGH NJW 1989, 904, 905).
  • KG, 30.06.2000 - 14 U 8337/98

    Begriff des Beherrschungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 170/01
    Ihr steht es frei, auch eine "pflichtvergessene" Verwaltung zu entlasten, ohne dass dies zur Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses führt, denn ein Aktionär darf den übrigen Aktionären nicht über die Anfechtungsklage seine abweichende Meinung zur Entlastung aufzwingen (vgl. OLG München WM 1991, 1843, 1851; OLG Düsseldorf - Senat - AG 1996, 273, 274; KG AG 2001, 186, 187; Mülbert in Großkommentar AktG, 4. Aufl., § 120 AktG Rdnrn. 75 f.).
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